Seit dem 1.April gilt nun ein neues Waffengesetz. Der Teil hier, ist denke ich, für uns nicht ganz uninteressant: § 42a Waffengesetz Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen. (2) Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“
Das mit der Brauchtumspflege muss ich mir aber nochmal erklären lassen....
wie kommts dass die meisten threads hier nur einen beitrag nämlich dem des erstellers haben??????? naja egal.... also ich muss sagen das gesetz (das schon lang in kraft getreten ist) ist nicht ohne grund rausgebracht worden, jedoch muss man bedenken dass man zum bleistift das wort sport ein bisschen weiter definieren sollte für uns angler steht fest wir dürfen messer benutzen keine kampf oder bowie messer aber einhandmesser mit und mit ohne feststell klinge^^ die meisten die ich kenne haben ein einfaches schweizer taschenmesserchen mit ner 7cm klinge.... das dürfte wohl niemandem einen finger ab hacken^^